Grundsätzlich bestehen je Schulhalbjahr mindestens zwei, zusammen also jährlich mindestens vier Termine.
Möglichst zu Jahresbeginn sowie nach den Oster-, Sommer- und Herbstferien.
Sitzungstermine 2023: 05.01.23, 04.02.23, 04.03.23, 01.04.23, 06.05.23, 03.06.23, 02.09.23, 07.10.23, 04.11.23, 02.12.23
Unabhängig von den Sitzungsterminen werden zu den Terminen der Idschaza-Gespräche die AntragstellerInnen von der Geschäftsführung gesondert eingeladen. Sitzungstermine und Termine der Idschaza-Gespräche finden nicht am gleichen Tag statt.