Der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen
Der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen

Einrichtung des Faches Islamische Religion in der Schule

Eltern haben den Anspruch, einen Antrag auf Einrichtung des Islamischen Religionsunterrichts in der Schule zu stellen,

  • wenn in der Schule mindestens 12 muslimische SchülerInnen vorhanden sind
  • oder wenn die Mindestzahl von 12 SchülerInnen durch Zusammenfassung der SchülerInnen benachbarter Schulen erreicht wird. Vorausgesetzt: Die örtlichen und schulischen Gegebenheiten sind vertretbar.

Bei der Unterrichtsorganisation können die Möglichkeiten von klassen- oder jahrgangsübergreifendem Unterricht genutzt werden.

Quellen: §124 und §125 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG); 

Abs. 1 und 2 des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 10.05.2011 „Regelungen für den Religionsunterricht"

Wie können Eltern einen Antrag stellen?

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