SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V. und
DITIB Islamische Religionsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen e.V.
Präambel: Zur Erteilung des Unterrichts "Islamische Religion" bedürfen die entsprechenden Lehrkräfte einer besonderen Bevollmächtigung der Religionsgemeinschaften.
Wer nach Abschluss des Lehramtsstudiums "Islamische Religion/Religionspädagogik" oder eines anderen gleichwertigen Abschlusses als Islamische Religionslehrkraft einen Lehrauftrag an öffentlichen Schulen oder freien Schulen in Niedersachsen anstrebt, benötigt eine Lehrerlaubnis, die seitens des Beirats erteilt wird.
Die IDSCHAZA-ORDNUNG kann auf Anfrage zugeschickt werden.