Der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen
Der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen

Lehrerlaubnis des Beirats für den Islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen für Lehrkräfte des Islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen und freien Schulen in Niedersachsen. Der Beirat gebildet von

SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V. und

DITIB Islamische Religionsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen e.V.

Präambel: Zur Erteilung des Unterrichts "Islamische Religion" bedürfen die entsprechenden Lehrkräfte einer besonderen Bevollmächtigung der Religionsgemeinschaf­ten.

Wer nach Abschluss des Lehramtsstudiums "Islamische Religion/Religionspädagogik" oder eines anderen gleichwertigen Abschlusses als Islamische Religionslehrkraft einen Lehrauftrag an öffentlichen Schulen oder freien Schulen in Niedersach­sen anstrebt, be­nötigt eine Lehrerlaubnis, die seitens des Beirats erteilt wird.

 

Die IDSCHAZA-ORDNUNG kann auf Anfrage zugeschickt werden.