SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V. und
DITIB Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V.
Präambel: Zur Erteilung von Islamischem Religionsunterricht bedürfen die entsprechenden Lehrkräfte einer besonderen Bevollmächtigung der Religionsgemeinschaften. Wer nach Abschluss des Studiums Islamischer Theologie einschließlich Islamischer Religionspädagogik und des entsprechenden Referendariats oder eines anderen gleichwertigen Abschlusses als islamische Religionslehrkraft einen Lehrauftrag an öffentlichen Schulen oder freien Schulen in Niedersachsen anstrebt, benötigt eine Lehrerlaubnis, die seitens des Beirats erteilt wird.